Menschen, die mindestens in Pflegestufe 3 eingestuft sind und personelle Unterstützung benötigen, können Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen. Damit können sie ihre Chancen bei der Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt und bei Bildungsangeboten steigern. Inhaltliche Unterstützung ist nicht umfasst.