Menschen mit Beeinträchtigungen, mit einem Behinderungsgrad von mindestens 30% oder mit Gutachten, die einem Behinderungsgrad von 30% entsprechen oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit erhöhter Familienbeihilfe.
Innsbruck-Stadt, Imst, Schwaz, Lienz, Wörgl