Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße vor. Die
UnfallversicherungsträgerInnen sind beauftragt, die Betreuung der Kleinbetriebe anzubieten.
Die AUVA hat für diese Aufgabe in ihren Landes- und Außenstellen Präventionszentren eingerichtet. Die BeraterInnen sind sowohl eigene Präventivfachkräfte als auch VertragspartnerInnen. AUVAsicher ist ein gemeinsames Programm der AUVA mit freiberuflichen ÄrztInnen und Sicherheitsfachkräften zur Hebung der Arbeitssicherheit in Klein- und Mittelbetrieben
Die gesetzliche Pflicht zur arbeitsmedizinischen Betreuung wird für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten (Menschen mit Behinderungen und Lehrlinge erhöhen diese Zahl auf 53) von der AUVA kostenlos gestellt